Wohnung
Gut wohnen – unsere Hausordnung & Tipps
Schön, dass Sie bei uns wohnen! Damit sich alle Mieterinnen und Mieter wohlfühlen, haben wir hier die wichtigsten Themen rund ums Wohnen, Zusammenleben und den Alltag im Haus für Sie zusammengestellt.
Alle Informationen finden Sie ausführlich in unserer Broschüre
FAQs – Meine Wohnung
Etwas funktioniert nicht in meiner Wohnung. Wo melde ich den Schaden?
Bitte wenden Sie sich an unsere Reparaturannahme unter 09561 877-277.
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie in dringenden Fällen unseren Bereitschaftsdienst unter 0171 1717064.
Darf ich ein Haustier halten?
Haustiere müssen von uns genehmigt werden. Wir weisen darauf hin, dass es einige Tiere gibt, die nicht in einer Wohnbau-Wohnung gehalten werden dürfen.
Bitte füllen Sie das Formular „Tierhaltung“ aus und senden Sie es uns per Post oder geben Sie es persönlich ab.
Nach Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
Darf ich in meiner Wohnung einen Untermieter aufnehmen?
Die Aufnahme eines Untermieters ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt.
Bitte verwenden Sie dazu das Formular „Untervermietung“ und senden Sie es uns per Post oder geben Sie es persönlich bei uns ab.
Nach Prüfung informieren wir Sie über das Ergebnis.
Ich möchte mich über meine Nachbarn beschweren – an wen kann ich mich wenden?
Bitte versuchen Sie bei Problemen zunächst, das persönliche Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen.
Als Vermieter haben wir hier nur begrenzte Möglichkeiten.
Beschwerden müssen schriftlich und unterschrieben eingereicht werden – telefonische Beschwerden können wir nicht bearbeiten.
Bitte verwenden Sie dazu das Formular „Beschwerde-Protokoll“ und senden Sie es uns per Post oder geben Sie es persönlich bei uns ab.
In dringenden Fällen (z. B. massive Ruhestörung) wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei.
Wird das Kabelfernsehen direkt über die Betriebskosten abgerechnet?
Seit dem 01.07.2024 dürfen die Kabelgebühren nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden.
Sie können jetzt direkt einen Vertrag mit Rehnig BAK Breitbandnetze & Kabelfernsehen GmbH abschließen – zum Preis von 9,90 € pro Monat (zzgl. einmaliger Aktivierungsgebühr).
Der Vertrag ist monatlich kündbar.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei Rehnig BAK
www.rehnig.de | Hotline: 0800 - 20 24 695
Der Betriebsstrom der im Gebäude vorhandenen Gemeinschaftsantennenanlagen ist jedoch weiterhin umlagefähig und wird daher unter der genannten Position in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen.
Kann ich ein Balkonkraftwerk installieren?
Wir begrüßen Ihr Engagement für Klimaschutz und nachhaltige Energie.
Wenn Ihre Wohnung über einen Balkon oder eine Terrasse verfügt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Balkonkraftwerk (Mini-Solaranlage) installieren.
Wichtige Voraussetzungen:
- Pro Wohneinheit ist eine Anlage mit max. 800 W Leistung zulässig.
- Anlage und Wechselrichter müssen ein CE-Kennzeichen tragen.
- Es dürfen nur blendfreie Module verwendet werden.
- Die Montage sollte durch einen Fachinstallateur erfolgen, der:
- Stromkreis und Absicherung prüft,
- eine geeignete Einspeisesteckdose installiert (empfohlen: Wieland-Steckdose),
- den erforderlichen Zwei-Wege-Stromzähler einbaut.
- Die Anlage muss sicher befestigt werden, ohne Schäden am Gebäude zu verursachen.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Erklärung über die fachgerechte Installation bei uns einzureichen.
Die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber SÜC angemeldet werden.
Anmeldeverfahren Eigenerzeugungsanlagen – SÜC
Weitere Hinweise:
- Alle Kosten für Installation, Überprüfung und Nachrüstung trägt der Mieter.
- Der Mieter haftet für eventuelle Schäden; eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
- Informieren Sie auch Ihre Hausratversicherung.
- Bei Auszug muss die Anlage fachgerecht entfernt werden.
Eine Übernahme durch den Nachmieter ist nach Absprache möglich.
Geeignete steckerfertige Anlagen finden Sie bei der
Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS)
Ich möchte meine Wohnung kündigen. Welche Angaben müssen in der Kündigung stehen?
Für die Kündigung Ihrer Wohnung benötigen wir von Ihnen ein Schreiben mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und Ihrer Unterschrift. Die dreimonatige Kündigungsfrist beginnt, sobald Ihr Kündigungsschreiben bei uns eingegangen ist.
FAQs – Betriebskostenabrechnung
Wann erhalte ich meine Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt bis zum 31. 12. des Folgejahres.
Auch bei einem Auszug während des Jahres (z. B. am 30. April 2024) erhalten Sie Ihre Abrechnung bis spätestens 31. Dezember 2025.
Ich habe meine Abrechnung verloren – was kann ich tun?
Bitte kontaktieren Sie uns.
Kosten:
- Abholung: 3 €
- Versand: 6 €
- E-Mail: 3 €
Für welchen Zeitraum gilt meine Abrechnung?
Die Abrechnung gilt in der Regel für das vergangene Kalenderjahr.
Bei zeitanteiligen Abrechnungen ist der Zeitraum in der Betreffzeile angegeben.
Was beinhaltet das Abrechnungsergebnis?
Vergleichen Sie nicht nur das Endergebnis, sondern auch die Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr.
Wenn die Heizkostenabrechnung durch eine Fremdfirma erstellt wurde, sind diese Kosten bereits enthalten.
Wie funktioniert die Auszahlung oder Nachzahlung?
- Bei erteilter Einzugsermächtigung werden Guthaben oder Nachzahlungen automatisch überwiesen oder abgebucht.
- Ohne Einzugsermächtigung:
> Für Rückzahlungen teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit.
> Nachzahlungen überweisen Sie bitte an uns.
Ist eine Ratenzahlung möglich?
Ja, nach Absprache ist eine Ratenzahlung möglich.
Es fällt eine einmalige Gebühr von 10 € bzw. 15 € an.
Aktuell sind wir dabei unser Ratenzahlungs-Formular umzubauen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch.
Ändern sich meine Vorauszahlungen?
Eine Anpassung Ihrer Vorauszahlungen ist auf der zweiten oder dritten Seite der Abrechnung vermerkt.
Sie können die Beträge auch jederzeit telefonisch im angemessenen Rahmen (je nach Höhe der Auszahlung oder Nachzahlung) anpassen lassen.
Wofür ist der „Nachweis haushaltsnahe Dienstleistungen“?
Dieser dient nicht der Abrechnung, sondern als Steuernachweis für Ihre Einkommenssteuererklärung.
Weitere Fragen zur Betriebskostenabrechnung?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Bitte halten Sie Ihre Mieternummer bereit oder geben Sie sie in Ihrer Nachricht an.




