Werbeflächen Coburg

Werbeflächen in unseren Parkhäusern

Werbung, die auffällt –
direkt im Herzen Coburgs

Sie möchten Ihr Unternehmen sichtbar machen?

Mit über 3.600 Ein- und Ausfahrten täglich bieten unsere Parkhäuser eine der aufmerksamkeitsstärksten Werbeflächen Coburgs – direkt dort, wo Menschen ankommen, parken und sich orientieren.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Marke dauerhaft und großformatig zu präsentieren.

Standorte & Flächen

Unsere beleuchteten Werbeflächen befinden sich in den zentralen Parkhäusern der Wohnbau Stadt Coburg GmbH

Parkhaus Zinkenwehr

Parkhaus Mauer

Parkhaus Post

  • Ebene 1 – Einfahrt (Kurve)
  • Ebene 1 – Schrankenbereich 2x in Fahrtrichtung links
  • Ebene 1 – Vor Ausgang E
  • Ebene 1 – Treppenhaus / WC
  • Ebene 2 – Vor Ausfahrt Treppenhaus B
  • Ebene 1 – Nach Kurve Einfahrt
  • Ebene 1 – Ausgang Webergasse (2x links neben der Tür)
  • Ebene U1 – Neben Ausfahrt / Kassenautomat
  • Ebene 2 – Ausgang Reisebüro Hindenburgstraße

Format & Druckvorgaben

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Merkmal Vorgabe
Format 120 × 175 cm (Hochformat)
Material Backlit-Folie für Leuchtkästen
Druckart Digitaldruck
Anbringung Durch WSCO oder beauftragtes Fachunternehmen (kostenfrei)

Die Kosten für die Erstellung und den Druck der Werbefolie trägt der Mieter oder die Mieterin.

Nutzungsbedingungen

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- Die Werbefläche darf ausschließlich für eigenbetriebliche Werbung genutzt werden.
- Nicht gestattet sind Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die Werte der Stadt Coburg verstoßen, insbesondere:
> Politische Werbung
> Inhalte mit extremistischem, diskriminierendem oder jugendgefährdendem Charakter
- Eine Weitergabe der Fläche an Dritte ist nicht zulässig.

Entgelt & Laufzeit

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Punkt Regelung
Monatliches Entgelt 60,00 € zzgl. MwSt.
Nebenkosten enthalten Strom, Wartung, Reparatur, halbjährliche Reinigung, erstes Anbringen der Folie, jährlicher Austausch
Zahlung Monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag
Laufzeit Mindestlaufzeit 1 Monat
Verlängerung Automatische Verlängerung um 1 Monat, sofern keine Kündigung 4 Wochen vor Laufzeitende erfolgt

Ihre Werbung soll länger als zwei Monate in unseren Parkhäusern sichtbar sein? Gerne prüfen wir Ihre Wünsche und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Haftung

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Die Haftung der WSCO ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der WSCO oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.