Mieten in Coburg
Mieter oder Mieterin werden
Ein Zuhause, ein Platz oder eine Fläche gesucht?
Ob Wohnung, Stellplatz oder Gewerbefläche – bei uns finden Sie je nach Verfügbarkeit Mietangebote in Coburg.
Da unser Bestand stark nachgefragt ist, sind freie Objekte nicht immer verfügbar. Sie können sich jedoch jederzeit unverbindlich vormerken – so informieren wir Sie, sobald etwas Passendes frei wird.
Für Interessierte: Jetzt vormerken
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Wenn Sie sich für eine Wohnung oder einen Stellplatz interessieren, nutzen Sie bitte das passende Formular.
So funktioniert’s:
- Formular ausfüllen und absenden
- Wir prüfen, welche Objekte zu Ihren Angaben passen
- Sobald ein passendes Angebot verfügbar ist, kontaktieren wir Sie schriftlich
Bei Interesse an einer Gewerbefläche wenden sie sich bitte direkt an unseren Vertrieb.
Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Kontakt
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder möchten Sie Ihr Suchprofil nachträglich anpassen?
Unser Team hilft Ihnen gerne weiter:
Vermietung Wohnungen
09561 877-650
vermietung@wohnbau-coburg.de
Parken & Stellplätze
09561 877-117
parken@wohnbau-coburg.de
Vertrieb Gewerbeflächen
09561 877-140
vertrieb@wohnbau-coburg.de
FAQs
Wann erhalte ich ein Wohnungsangebot?
Wir orientieren uns bei der Vergabe von Wohnungen an der Reihenfolge der eingehenden Anträge. Ebenso wichtig ist jedoch, dass die freie Wohnung zu Ihren Angaben passt. Dadurch kann es vereinzelt dazu kommen, dass ein später eingegangener Antrag zuerst ein Angebot erhält.
Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Nicht für alle Wohnungen ist ein solcher Schein nötig. Wenn Sie von uns ein entsprechendes Wohnungsangebot erhalten, können Sie diesen beantragen.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Ihr Nachweis, dass Sie Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben.
Er ist gesetzlich im Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG) geregelt und berücksichtigt insbesondere:
- Ihr Haushaltseinkommen,
- die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
- und die Wohnungsgröße, die Ihnen zusteht.
Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Wenn Sie von uns ein schriftliches Wohnungsangebot erhalten, können Sie den WBS direkt bei der Stadt Coburg beantragen.
Wohnberechtigungsschein beantragen – Stadt Coburg
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein WBS nur 12 Monate gültig ist.
Was ist die Einkommensorientierte Förderung (EOF)?
Die Einkommensorientierte Förderung (EOF) unterstützt Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen mit Zuschüssen zur monatlichen Miete. Die Förderung bezieht sich hierbei auf die Wohnung oder das Gebäude. Bei einem solchen geförderten Wohnraum können auch Einzelhaushalte oder Familien mit mittlerem Einkommen Mietzuschüsse erhalten. Außerdem ist für diese Förderung keine Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen nötig.
Die Förderung wird individuell berechnet – abhängig von:
- Ihrem Einkommen (Zuordnung in eine Einkommensstufe),
- und der Größe Ihrer Familie.
Aus Ihrer Einkommensstufe, der Größe der geförderten Wohnung ergibt sich eine sogenannte „zumutbare Miete“. Diese „zumutbare Miete“ bezahlen Sie selbst. Die Differenz zur tatsächlichen Miete wird an Sie ausbezahlt.
Ihre Berechtigung auf eine EOF geförderte Wohnung erhalten Sie durch einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Ermittlung der Förderhöhe müssen Sie alle zwei Jahre selbständig erneut beantragen. Falls sich in der Zwischenzeit Ihr Einkommen ändert, müssen Sie dies lediglich mitteilen, so dass Zuschüsse gegebenenfalls angepasst werden können.
Um den WBS zu beantragen und die Höhe Ihrer Förderung ermitteln zu lassen, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Coburg.




