Auf Grundlage des erarbeiteten Integrierten Handlungskonzepts (IHK) setzt die Stadt Coburg die städtebauliche und soziale Erneuerung des Stadtteils Wüstenahorn kontinuierlich fort.
Um den Herausforderungen der sozialen und städtebaulichen Quartierserneuerung weiterhin gerecht zu werden, benachteiligten Haushalten Entwicklungsperspektiven zu eröffnen und die Teilhabe am Erneuerungsprozess zu stärken, soll auf Veranlassung der Förderstelle eine Evaluation und Fortschreibung des Handlungskonzepts erfolgen. Die hierfür erforderliche Aufgabenstellung wurde durch den Sanierungsträger erarbeitet und mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt, sodass im Jahr 2026 die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 8 Abs. 4 UVgO durchgeführt werden kann.
Vor dem Hintergrund der drohenden Schließung eines Nahversorgers im Quartier wurde für den Bereich Karl-Türk-Straße 13, 15 und 17 eine Rahmenplanung erstellt. Neben einer Nahversorgung sind an diesem Standort ergänzende Nutzungen wie Geschosswohnungsbau, ein Pflegestützpunkt oder integrative Wohngemeinschaften denkbar. Nachdem der Betrieb des Nahversorgers im August 2025 kurzfristig eingestellt wurde, erfolgte der Erwerb des Grundstücks durch die WSCO. Für den Rückbau der Bestandsgebäude Karl-Türk-Straße 13 bis 17 wurde zunächst ein Antrag auf Städtebaufördermittel gestellt. Nach Abstimmung mit der Stadt Coburg wurden die Fördermittel jedoch zurückgegeben, um das weitere Verfahren zu beschleunigen.





